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Rauchmelder |Blitzschutz | Überspannungsschutz |

Zuverlässige Meldetechnik und vorbeugende Schutzinstallationen


Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bun­desländern. Die Lan­des­bau­ord­nun­gen enthalten die jeweiligen Vorgaben zur Installation und Wartung.

Anschaffung

Für die Montage von Rauch­warn­mel­dern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauch­warn­meldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

Installation

Übergreifend lässt sich zusam­men­fas­sen: jeweils ein Rauch­warn­mel­der für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufent­halts­räu­men führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.

Wartung

Zuständig für Kontrolle und Wartung der Rauchmelder ist der Haus- oder Wohnungseigentümer. Er kann diese Verantwortung jedoch auf den Mieter übertragen.

Prinzipiell können Sie selbst die Kon­trol­le und Wartung durchführen. Beachten Sie aber, dass die verantwortliche Person haftet, im Brandfall der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nach­ge­wie­sen werden.

Wartungsintervall

Wie häufig eine Wartung durchgeführt werden muss, kann der Bedienungs­an­lei­tung entnommen werden, mindestens jedoch per Gesetz ein Mal pro Jahr.

Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauchmelder nach spätestens 10 Jah­ren ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unterseite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.

Qualitätssiegel

Achten Sie auf folgende Prüf- und Qua­li­tätszeichen. Sie garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Langlebigkeit des Gerätes:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

Blitzschutz und Überspannungsschutz

Hitzeperioden mit Wärmegewittern führen zu einer steigenden Gefahr von Blitz­ein­schlägen und Über­spannungen.

Vor direkten Blitzeinschlägen schützen Sie Ihr Zuhause mit einer Blitz­schutz­an­la­ge. Sie leitet einen Blitz ohne Schäden in Richtung Erde, verhin­dert damit Brände und elektrische Schläge.

Blitzschutz / Überspannungsschutz

Der Überspannungsschutz ist einerseits ein wichtiger Teil einer Blitzschutzanlage, jedoch darüber hinaus auch unabhängig von einer solchen als eigenständiges System installierbar. Denn kritische Überspannungen treten nicht nur auf, wenn ein Blitz bei Ihnen einschlägt: Schon ein Einschlag in der Nähe einer weiter entfernten Energie- oder Signalleitung kann dazu führen, dass alle elektronischen Geräte in Ihrem Haus beschädigt werden. Der Überspannungsschutz sorgt in solchen Fällen für den Schutz von Kabelinstallationen und den daran angeschlossenen Geräten.

Der Überspannungsschutz ist bei Neubauten per Gesetz verpflichtend. Eine Schutz­an­lage gegen Blitzeinschläge hingegen ist zwar empfehlenswert, jedoch nicht vorgeschrieben.

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